45 Beitragjahre aus Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträge

Wie viel Selbständige in die Gesetzliche Rentenversicherung freiwillig weiter eingezahlt haben veranschlagt das Arbeitsministerium mit ca. 40.000. Oft haben Selbständige freiwillige Beitrage weiter bezahlt um ihren Anspruch auf den Schutz der Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Auch Selbständige können mit 63 in Rente