Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Das teilte der Verband am Mittwoch mit. In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels zwischen Mainz und 1899 Hoffenheim am 27. Oktober lief ein Zuschauer während einer Spielunterbrechung aus dem Zuschauerblock des Heimteams auf das Spielfeld.
Die Fortsetzung der Partie wurde dadurch um eine halbe Minute verzögert. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.