Neues Gesetz: Krankenkassen verzichten auf die Rückzahlung von Beitragsschulden

Die gesetzlichen Krankenkassen erlassen ihren Mitgliedern die Beitragsschulden, wenn sie längere Zeit nicht versichert waren und in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wollen. Bislang war das nur möglich, wenn man auch die aufgelaufenen Beitragsschulden begleicht. Das

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