Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen zeitlich unbeschränkt gültig – Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen zeitlich unbeschränkt gültig – Markenrecht GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Treffen zwei konkurrierende Unternehmen eine Abgrenzungsvereinbarung zur Vermarktung ihrer Produkte, so gilt diese grundsätzlich zeitlich unbeschränkt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,

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