Tonmitschnitte von Personalgesprächen können Kündigung rechtfertigen

Tonmitschnitte von Personalgesprächen können Kündigung rechtfertigen GRP Rainer Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts einem besonderen Vertrauensverhältnis unterliegen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com

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