Karlsruhe genehmigt ESM unter Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht hat den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Auflagen genehmigt. So könne dieser erst dann abschließend ratifiziert werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages

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