Hinweispflicht des Architekten auf fehlende Genehmigungsfähigkeit der Planung – unterbleibt der Hinweis kann der Bauherr Schadenersatz fordern

von Rechtsanwältin Jana Henning, Wollmann & Partner GbR, Berlin Auftraggeber von Architekten müssen sich auf die fachliche Kompetenz des Baufachmannes „Architekt“ verlassen können. Einen interessanten Fall musste das Oberlandesgericht München entscheiden. Jana Henning, spezialisierte Rechtsanwältin

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