Soldan Institut: Anforderung an Versicherungspflicht in neuer „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ für Rechtsanwälte wenig problematisch

Dr. Matthias Kilian Köln, den 23.2.2012 – Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR für Rechtsanwälte, die sich künftig in einer „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ („PartG mbB“) organisieren wollen,

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