Rechtsschutzversicherung – Ausschluss der Leistungspflicht für Effektengeschäfte und bestimmte Kapitalanlagemodelle unwirksam

Das OLG München hat im September 2011 entschieden, dass Klauseln einer Rechtsschutzversicherung gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) verstoßen, sofern diese den Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten über bestimmte Kapitalanlagen ausschließen. Bei entsprechender Vereinbarung besteht bei

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