Im Dezember 2011 wurde das Förderinstrument „Gründungszuschuss“ für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nicht nur drastisch gekürzt, sondern gleichzeitig auch von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung, über deren Erhalt die jeweilige Arbeitsagentur entscheidet, umgewandelt.
Somit erhalten nur noch rd. 20% der gründungswilligen den Gründungszuschuss für 6 Monate um in den ersten schwierigen Monaten die Liquidität für den Lebensunterhalt zu unterstützen.
Gerade Gründerinnen sind davon betroffen weil diesen nach der neuen Regelung der Gründungszuschuss eher verwehrt wird und somit auch von einem Coaching ausgeschlossen sind (in Deutschland sind rd. 41% der Gründungen weiblich).
Wer den Sprung in die Selbstständigkeit wagt ist nun doppelt benachteiligt.
Bisher gab es für Gründer aus der Arbeitslosigkeit mit Gründungszuschuss die Möglichkeit sich im ersten Jahr bei Themen wie z.B. Kundengewinnung und Marketing, fachliche Hilfe von Experten zu holen, welche mit einer Beratungsförderung des sog. KfW Gründercoaching Deutschland mit 90% gefördert wurde.
Nunmehr ist durch die Kürzung des Gründungszuschusses nicht nur die monatliche Unterstützung in den ersten Gründungsmonaten weggefallen, sondern auch das wichtige Instrument KfW Gründercoaching für Jungunternehmer sich beim Unternehmensaufbau helfen zu lassen. Der Erhalt des Gründungszuschusses ist die Fördervoraussetzung für das KfW Gründercoaching.
Wenn es also keinen Gründungszuschuss als Unterstützung gibt, muss zusätzlich mehr Geld aufgewendet werden um beim Unternehmensaufbau professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Gründer und Gründerinnen können sich daher gerade in der wichtigen Anfangszeit, wo die Liquidität eh knapp ist, eine professionelle Beratung als Unterstützung eher gar nicht mehr leisten, denn die wird nur mit 50% gefördert wenn der Gründungszuschuss nicht gewährt wird.
Dieser Zusammenhang wurde scheinbar bei der Kürzung des Gründungszuschusses von Frau von der Leyen nicht bedacht.
Die Kürzungen des Zuschusses empfinden wir als das falsche Signal für den Gründerstandort Deutschland, der nach wie vor eine der niedrigsten Gründerquoten Europas aufweist.
Daher unsere Forderung an die Bundesregierung: Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ohne Gründungszuschuss nicht doppelt zu benachteiligen, und das KfW Gründercoaching mit 90% Zuschuss für alle Gründer und Gründerinnen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr der Gründung zu ermöglichen.
Lt. KfW bzw. Creditreform scheitern 50% aller Gründungen innerhalb der ersten 5 Jahre wenn sie kein Gründungscoaching in Anspruch genommen haben. Mit dem Kahlschlag beim Gründungszuschuss trägt die Bundesagentur also nicht nur dazu bei, dass von vorneherein weniger Gründungsvorhaben realisiert werden, sondern auch, dass die wenigen die sich nicht entmutigen lassen, schlechtere Startbedingungen bzw. Überlebenschancen haben.
Um die Petition zu unterstützen benötigen Sie weniger als 2 Minuten. Nach der Registrierung auf der Seite des Bundestag finden Sie unter „Aktuelle Petitionen“ unter der Nummer 23681 Dagmar Schulz die Petition „Förderung der Aufnahme einer selbständigen Arbeit „Nutzung des KfW Gründercoachings zu 90 %“. Nach dem Erhalt Ihrer Registrierungsbestätigung per E-Mail können Sie sich an der Petition beteiligen.