Düsseldorf, 12. Juli 2013 – Outdoor ist trendy: Mit Rucksack, Zelt und Schlafsack werden in den nächsten Wochen viele naturverbunden ihren Sommerurlaub genießen. Doch eine gute Qutdoor-Ausrüstung kann schon leicht eine vierstellige Summe kosten. Gut, dass einige Versicherer eine spezielle Campingversicherung ab zirka 35 Euro Jahresbetrag anbieten.
„Wenn man auf offiziell ausgewiesenen Campingplätzen sein Zelt aufschlägt oder das Wohnmobil bzw. den Wohnwagen parkt, entschädigt diese Versicherung Schäden, die durch Sturm, Brand, Blitzeinschlag, Diebstahl, Einbruch sowie durch mutwillige Sachbeschädigung entstanden sind“, informiert Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Dabei sind auch wertvolle Foto-, Video- und auch mobile TV-Geräte versichert.“
Wichtig: Die Campingversicherung gilt im Regelfall nur innerhalb Europas und nicht während der Fahrt. Eine Reisegepäckversicherung kann hierbei weiterhelfen, beispielsweise wenn das Gepäck während der Reise gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt wurde. Vorteil: Sie gilt auf der ganzen Welt. Versichert ist der Zeitwert, also derjenige Wert, den die Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls noch hatten.
„Die Reisegepäckversicherung sollte den Wert des gesamten mitgenommenen Gepäcks umfassen, also auch teure technische Spezialgeräte und Outdoor-Ausrüstungen“, betonen Spauszus und Kollegen. „Auch Beschädigungen durch Elementarrisiken wie Sturm, Waldbrände und Überschwemmungen sollten während der Reise abgedeckt sein.“
Wenn Gegenstände mitgenommen werden, die auch beruflich genutzt werden, wie Handy oder Laptop, sind diese nur mitversichert, wenn es ausdrücklich in dem Versicherungsvertrag festgehalten wurde. Auch für Wohnmobile gilt Besonderes: Für diese benötigt man eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, eine Voll- bzw. Teilkasko-Versicherung ist für beide – Wohnmobile sowie Wohnwagen – empfehlenswert.
Für privat Unfallversicherte hat Spauszus noch einen Tipp: Kommt es zu einem Unfall, sollte dies dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, auch bei einem Auslandsaufenthalt. Damit sichert man sich seine Ansprüche. Empfehlenswert ist deshalb, die Schadenshotlines der eigenen Versicherer ebenfalls im Gepäck zu haben.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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